Baustopp seit dem 22. August 2017

Für alle baulichen Einrichtungen in unseren Kleingärten

z.B. Laube, Gewächshaus, Hochbeete, Folienzelt, Spielgeräte

Alles was fest/dauerhaft mit dem Boden verbunden ist

 

Es gilt ein genereller Baustopp. Dies bedeutet, dass alle Baulichen Veränderungen/Erneuerungen vorerst genehmigt werden müssen.

Hierfür steht Ihnen unser kompetenter Baubeauftragter in Sachen Bau zur Verfügung.

 

Bau@kgv-hd-kirchheim.de
Roberto Terek
 

 

Die erlaubten Maße der Bauten sind:

 

Bauart Max. zulässig im qm2
Laube  16
Freisitz überdacht 8
Freisitz nicht überdacht 9
Bauart Max. zulässig im qm²
Solaranlage 2
Gewächshaus  8
Folienzelt 6
 24qm² dürfen in der Gesamtfläche aus Laube und überdachtem Freisitz nicht
überschritten werden.