Baustopp seit dem 22. August 2017
Für alle baulichen Einrichtungen in unseren Kleingärten
z.B. Laube, Gewächshaus, Hochbeete, Folienzelt, Spielgeräte
Alles was fest/dauerhaft mit dem Boden verbunden ist
Es gilt ein genereller Baustopp. Dies bedeutet, dass alle Baulichen Veränderungen/Erneuerungen vorerst genehmigt werden müssen.
Hierfür steht Ihnen unser kompetenter Baubeauftragter in Sachen Bau zur Verfügung.
Bau@kgv-hd-kirchheim.de
Roberto Terek
Die erlaubten Maße der Bauten sind:
Bauart | Max. zulässig im qm2 |
Laube | 16 |
Freisitz überdacht | 8 |
Freisitz nicht überdacht | 9 |
Bauart | Max. zulässig im qm² |
Solaranlage | 2 |
Gewächshaus | 8 |
Folienzelt | 6 |
24qm² dürfen in der Gesamtfläche aus Laube und überdachtem Freisitz nicht
überschritten werden.